Ein Gastronomiebetrieb in einer Kleinstadt vergleicht Stromtarife am Abend zwischen zwei Reservierungen. Im Portal steht ein Arbeitspreis von 24,99 ct/kWh. Das Angebot wirkt günstig, der Vertrag wird abgeschlossen. Erst mit der Jahresabrechnung zeigt sich, dass Grundpreis, kurze Preisgarantie und eine ungünstige Vertragslogik die tatsächlichen Kosten deutlich nach oben treiben.
Genau hier scheitert ein oberflächlicher Stromanbieter Vergleich für Gewerbe. Unternehmen kaufen keinen isolierten Kilowattstundenpreis, sondern eine Kombination aus Arbeitspreis, Grundpreis, Messverfahren, Lastprofil, Preisgarantie, Laufzeit und Abrechnung. Wer diese Punkte nicht gemeinsam bewertet, vergleicht Angebote, die technisch und wirtschaftlich gar nicht vergleichbar sind.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ein Gewerbestromvergleich mehr ist als ein ct/kWh-Vergleich
- Die wichtigsten Vergleichskriterien für Gewerbestromtarife
- SLP oder RLM und welche Tariflogik zum Betrieb passt
- Regionale Preisunterschiede zwischen den Bundesländern
- Der Wechselprozess vom Erstkontakt bis zum neuen Vertrag
- Ökostrom dynamische Tarife und Fixpreis im Vergleich
- Wann sich ein Vergleich über eine Plattform wirklich lohnt
Warum ein Gewerbestromvergleich mehr ist als ein ct/kWh-Vergleich
Der Arbeitspreis ist wichtig, aber er ist nur ein Teil der Rechnung. Ein niedriger Wert kann durch einen hohen Grundpreis, eine kurze Preisbindung oder eine automatische Vertragsverlängerung überkompensiert werden. Bei einem Betrieb mit saisonalen Ausschlägen kommt außerdem die Frage hinzu, ob der Tarif das tatsächliche Verbrauchsprofil abbildet.
Der BDEW-Strompreisvergleich zeigt, wie stark die Rahmenbedingungen den Gewerbestrompreis beeinflussen. Für kleine bis mittlere Industriebetriebe lag der durchschnittliche Preis in Neuverträgen 2026 bei 17,2 ct/kWh, nach 17,6 ct/kWh im Vorjahr. Für Unternehmen mit Vergünstigungen bei Netzentgelten, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen lag der modellierte Preis 2024 im Durchschnitt bei 10,47 ct/kWh. Diese Werte sind keine allgemeingültigen Angebote für jeden Betrieb, sondern zeigen die Bedeutung von Tarifstruktur und regulatorischen Bedingungen.
Die Rechnung muss zum Betrieb passen
Ein Café mit Kaffeemaschinen, Kühlung und Abendgeschäft hat ein anderes Profil als eine Praxis, ein Friseursalon oder ein kleiner Produktionsbetrieb. Der Jahresverbrauch allein reicht deshalb nicht als Entscheidungsgrundlage. Entscheidend ist, wann und wie gleichmäßig der Strom abgenommen wird.
Ein Betrieb sollte vor dem Vergleich mindestens diese Daten zusammentragen:
- Jahresverbrauch: Der Wert aus der letzten Abrechnung bildet die erste Vergleichsbasis.
- Abnahmestelle: Adresse, Zählernummer und Netzgebiet bestimmen, welche Angebote überhaupt verfügbar sind.
- Verbrauchsverlauf: Gleichmäßiger Grundverbrauch und ausgeprägte Lastspitzen führen zu unterschiedlichen Anforderungen.
- Vertragsdaten: Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Verlängerungsklausel gehören in jede Bewertung.
- Abrechnung: Abschlag, Vorauszahlung, Kaution und Zahlungsziel beeinflussen die Liquiditätsplanung.
Praktische Regel: Der günstigste Arbeitspreis ist nur dann günstig, wenn Messverfahren, Standort und Vertragsbedingungen ebenfalls zum Betrieb passen.
Ein einfacher Preisvergleich führt in die falsche Richtung
Für kleine Gewerbe wird häufig ein Standardlastprofil verwendet. Größere Abnahmestellen werden dagegen über registrierende Leistungsmessung abgerechnet. Dadurch kann ein Angebot, das im Portal für einen Standardverbrauch attraktiv aussieht, für einen Betrieb mit Leistungsmessung unpassend oder nicht verfügbar sein.
Auch die regionale Komponente darf nicht ausgeblendet werden. Ein aktueller Gewerbestrom-Report wertete Energiedaten von über 26.000 Betrieben aus zwölf Branchen und allen 16 Bundesländern aus und ermittelte eine Preisspanne von rund 17 Prozentpunkten zwischen dem teuersten und dem günstigsten Bundesland. Diese Angaben stehen im Gewerbestrom-Report für 2026. Standort und Netzgebiet gehören deshalb an den Anfang des Vergleichs, nicht ans Ende.
Die wichtigsten Vergleichskriterien für Gewerbestromtarife
Ein brauchbarer Gewerbestromvergleich bewertet nicht nur den Endpreis im Portal, sondern die Kostenlogik hinter dem Angebot. Der Arbeitspreis beeinflusst jede verbrauchte Kilowattstunde. Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an. Bei einem kleinen Betrieb kann ein hoher Grundpreis deshalb stärker ins Gewicht fallen als bei einer größeren Abnahmestelle.
| Kriterium | Wirkung auf Jahreskosten | Typischer Risikofaktor |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | Steuert die verbrauchsabhängigen Kosten | Lockwert gilt nur für bestimmte Bedingungen |
| Grundpreis | Fällt unabhängig vom Verbrauch an | Niedriger Arbeitspreis wird dadurch überkompensiert |
| Preisgarantie | Begrenzung des Preisrisikos während der Garantie | Garantie gilt nur für einzelne Preisbestandteile |
| Vertragslaufzeit | Bestimmt die Bindung an das Angebot | Mehrjährige Bindung bei kurzer Preisgarantie |
| Kündigungsfrist | Entscheidet über den rechtzeitigen Wechsel | Verlängerung wird übersehen |
| Abschlag und Zahlung | Beeinflussen Liquidität und Planbarkeit | Hohe Vorauszahlung oder Kaution |
| Ökostromnachweis | Unterstützt Nachhaltigkeits- und Dokumentationsziele | Label ohne klare Zertifikatsangaben |
| Lieferantenqualität | Beeinflusst Abrechnung und Betreuung | Schlechter Service trotz niedriger Kalkulation |
Arbeitspreis und Grundpreis gemeinsam rechnen
Ein Angebot mit niedrigem Arbeitspreis ist nicht automatisch wirtschaftlich. Der Jahresvergleich sollte den Verbrauch mit dem Arbeitspreis multiplizieren und anschließend Grundpreis, mögliche Zusatzkosten und vertragliche Sonderbedingungen berücksichtigen. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen muss außerdem klar sein, ob der Vergleich netto oder brutto erfolgt.
Aktuelle Vergleichsdaten zeigen eine erhebliche Streuung. Günstige Gewerbestromtarife lagen in einer Erhebung im Durchschnitt bei 29,26 ct/kWh brutto, während günstige Arbeitspreise bei rund 13,79 ct/kWh begannen. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen wurden rund 24,59 ct/kWh netto ausgewiesen. Die Werte stammen aus dem Gewerbestrompreisvergleich. Sie sind als Marktvergleich zu lesen, nicht als Zusage für eine bestimmte Abnahmestelle.
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie
Eine echte Festpreisgarantie kann sämtliche vertraglich definierten Preisbestandteile umfassen. Eine eingeschränkte Garantie schützt dagegen möglicherweise nur den Energieanteil. Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen können dann nach einer Anpassungsklausel weitergereicht werden.
Besonders ungünstig ist die Kombination aus langer Vertragslaufzeit und kurzer Preisgarantie. Der Betrieb bleibt gebunden, während ein Teil des Preises bereits wieder angepasst werden kann. Kündigungsfrist und Verlängerungsautomatik gehören deshalb direkt neben die Preisgarantie in die Vertragsprüfung.
Nebenkosten zeigen den Unterschied zwischen Tarif und Alltag
Gewerbekunden sollten prüfen, ob der Anbieter eine Kaution verlangt, Bonitätsunterlagen fordert oder besondere Zahlungsbedingungen vorsieht. Auch die Qualität der Jahresabrechnung zählt. Eine schwer nachvollziehbare Rechnung erschwert die Kontrolle von Verbrauch, Preisbestandteilen und Abschlagsentwicklung.
Die Stromkosten lassen sich zudem oft durch technische Maßnahmen beeinflussen. Eine durchdachte Planung der Bürobeleuchtung kann den Verbrauch senken, bevor ein neuer Tarif überhaupt abgeschlossen wird. Als ergänzende Fachinformation eignet sich der Beitrag Bürobeleuchtung clever planen mit Schumm & Rösch. Bei Betrieben mit Büro, Pausenraum oder Verkaufsfläche sollte die Beleuchtung gemeinsam mit Kühlung, Geräten und Betriebszeiten betrachtet werden.
Auch Nebenverbraucher gehören in die Bedarfsermittlung. Ein Büro mit mehreren Arbeitsplätzen kann beispielsweise den Verbrauch eines Kaffeevollautomaten für Firmen berücksichtigen, statt ausschließlich die großen Verbraucher zu erfassen. Der einzelne Verbraucher entscheidet selten über den Tarif, vervollständigt aber das reale Lastbild.
SLP oder RLM und welche Tariflogik zum Betrieb passt
Der Unterschied zwischen SLP und RLM ist keine technische Nebensache. Er entscheidet, welche Daten der Anbieter benötigt, wie der Verbrauch bewertet wird und ob ein Standardtarif überhaupt passt.
SLP für standardisierte Verbrauchsprofile
Bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh werden Gewerbestromtarife typischerweise über ein Standardlastprofil, kurz SLP, verglichen. In dieser Welt reichen meist Jahresverbrauch und Abnahmestelle. Der Anbieter ordnet den Betrieb einem typischen Verbrauchsverlauf zu und kalkuliert den Tarif auf dieser Basis.
Das passt häufig zu kleineren Handelsbetrieben, Büros, Praxen, Agenturen und vielen Gastronomiebetrieben. Der Betrieb muss dafür keine Viertelstundenwerte auswerten. Trotzdem sollte die Annahme eines Standardprofils geprüft werden, wenn die Öffnungszeiten ungewöhnlich sind oder starke saisonale Schwankungen auftreten.
RLM für gemessene Leistung und Lastgangdaten
Bei registrierender Leistungsmessung, kurz RLM, werden Verbrauch und Leistung detaillierter erfasst. RLM-Kunden müssen zusätzlich Viertelstundenwerte liefern. Die Abrechnung berücksichtigt dadurch nicht nur die Energiemenge, sondern auch das zeitliche Verhalten und mögliche Leistungsspitzen.
Diese Logik betrifft in der Regel größere Abnahmestellen und Unternehmen mit hohem oder stark schwankendem Verbrauch. RLM kann individuelle Beschaffungsmodelle, lastvariable Tarife und eine genauere Analyse der Leistungsspitzen ermöglichen. Gleichzeitig steigt der Prüfungsaufwand. Lastgangdaten, Netzentgeltkomponenten und Bilanzierung müssen zusammen betrachtet werden.

Die Messart bestimmt die Vergleichbarkeit
Ein SLP-Angebot und ein RLM-Angebot dürfen nicht anhand derselben einfachen Kennzahl verglichen werden. Beim SLP steht die standardisierte Verbrauchsmenge im Mittelpunkt. Beim RLM muss zusätzlich geprüft werden, wie der Anbieter mit Lastspitzen, Messdaten und Leistungspreisen umgeht.
Das Fachportal zum Gewerbestromvergleich beschreibt die Trennung nach Verbrauchsprofil als zentralen technischen Filter. Dort wird auch erklärt, dass RLM-Kunden Viertelstundenwerte liefern müssen, während bei kleineren Betrieben meist Jahresverbrauch und Abnahmestelle ausreichen.
Ein Tarifvergleich ohne Kenntnis des Messverfahrens ist bei größeren Abnahmestellen keine belastbare Entscheidung.
Für einen SLP-Betrieb zählt vor allem eine klare Endkostenrechnung mit passender Preisgarantie. Ein RLM-Betrieb braucht dagegen eine Beschaffungsstrategie, die Lastgangdaten, Leistungsspitzen und Vertragsmodell einbezieht. Wer diese beiden Welten vermischt, bewertet die falschen Kosten.
Regionale Preisunterschiede zwischen den Bundesländern
Der Standort beeinflusst den Gewerbestrompreis über Netzentgelte, Konzessionsabgaben, regionale Marktbedingungen und die Zahl verfügbarer Anbieter. Zwei Betriebe mit ähnlichem Verbrauch können deshalb unterschiedliche Endpreise erhalten, obwohl der ausgewiesene Arbeitspreis auf den ersten Blick ähnlich aussieht.
Ein aktueller Report beschreibt eine regionale Spreizung von rund 17 Prozentpunkten zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland. Das Gewerbestrom-Reporting für 2026 nennt das Saarland als günstigste Region und führt Bayern, Bremen sowie Schleswig-Holstein zu den teureren Regionen. Für die Beschaffung bedeutet das: Die Lieferadresse muss vor dem Tarifvergleich feststehen.
Beispielhafte Einordnung statt Scheingenauigkeit
Die verfügbaren Marktdaten liefern eine regionale Richtung, aber keine belastbare pauschale Preisliste für jede Abnahmestelle. Eine Tabelle mit frei erfundenen Arbeitspreis- und Grundpreisspannen würde deshalb mehr verschleiern als erklären.
| Bundesland | Arbeitspreis ct/kWh | Grundpreis €/Jahr | Preisniveau |
|---|---|---|---|
| Saarland | abhängig von Verbrauch und Tarif | abhängig vom Angebot | Im Report günstigste Region |
| Bayern | abhängig von Verbrauch und Tarif | abhängig vom Angebot | Im Report zu den teureren Regionen |
| Bremen | abhängig von Verbrauch und Tarif | abhängig vom Angebot | Im Report zu den teureren Regionen |
| Schleswig-Holstein | abhängig von Verbrauch und Tarif | abhängig vom Angebot | Im Report zu den teureren Regionen |
| Andere Bundesländer | abhängig von Netzgebiet und Tarif | abhängig vom Angebot | Individuell zu prüfen |
Die Tabelle ist bewusst keine Tarifliste. Der Report wertet regionale Energiedaten aus, ersetzt aber keine konkrete Angebotsabfrage für eine bestimmte Adresse, Messart und Verbrauchsmenge.
Stadtwerk oder überregionaler Anbieter
Regionale Stadtwerke können Gewerbekonditionen anbieten, die in einem überregionalen Tarifrechner nicht vollständig auftauchen. Das gilt besonders für Betriebe mit enger regionaler Bindung, mehreren Standorten oder einem Interesse an persönlicher Betreuung. Überregionale Anbieter können dagegen bei standardisierten SLP-Profilen eine größere Tarifauswahl liefern.
Der Vergleich sollte deshalb zwei Ebenen enthalten:
- Netzgebiet prüfen: Die Lieferadresse bestimmt die verfügbaren Angebote und Kostenbestandteile.
- Lokale Anbieter abfragen: Stadtwerke und regionale Versorger dürfen nicht automatisch aus dem Vergleich fallen.
- Endpreis statt Werbewert vergleichen: Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie und Vertragslaufzeit müssen gemeinsam bewertet werden.
- Standorte getrennt rechnen: Ein gemeinsamer Einkaufsansatz kann sinnvoll sein, wenn die Verträge und Messverfahren tatsächlich zusammenpassen.
Ein identischer ct/kWh-Wert erzeugt nicht zwingend dieselbe Endrechnung an zwei Standorten. Standortdaten gehören daher in jede Ausschreibung und in jede Plattformanfrage.
Der Wechselprozess vom Erstkontakt bis zum neuen Vertrag
Der Lieferantenwechsel ist formal einfach. Die eigentliche Arbeit liegt vor dem Vertragsabschluss. Wer ohne aktuelle Abrechnung, Zählerdaten und Vertragsunterlagen vergleicht, erhält zwar Angebote, aber keine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Schritt eins ist die saubere Datensammlung
Für den Vergleich sollten Betriebe folgende Unterlagen bereithalten:
- Letzte Jahresabrechnungen: Sie zeigen Verbrauch, Abrechnungszeitraum und bisherige Preisbestandteile.
- Aktueller Vertrag: Preisgarantie, Kündigungsfrist und Verlängerungsregelung müssen geprüft werden.
- Zähler- und Standortdaten: Abnahmestelle, Zählernummer und Netzgebiet verhindern falsche Tarifangebote.
- Lastgangdaten: Bei RLM gehören die verfügbaren Viertelstundenwerte in die Anfrage.
- Betriebsplanung: Öffnungszeiten, neue Geräte, Filialen oder eine geplante Photovoltaikanlage verändern den Bedarf.
Die Verbrauchsprognose darf nicht blind aus dem Vorjahr übernommen werden. Eine Bäckerei mit zusätzlicher Kühlung, ein Hotel mit neuer Wäschereitechnik oder ein Handelsbetrieb mit längeren Öffnungszeiten benötigt eine andere Einschätzung als im bisherigen Vertrag.
Der Vertragscheck entscheidet über die Ersparnis
Vor der Unterschrift sollten Betreiber jede Preis- und Zahlungsklausel markieren. Besonders kritisch sind automatische Verlängerungen, eingeschränkte Preisgarantien, Vorauszahlungen und unklare Anpassungsrechte. Ein niedriger Arbeitspreis verliert seinen Wert, wenn der Anbieter den Vertrag nach kurzer Zeit anpassen darf oder der Wechseltermin verpasst wird.
Auch der Abschlag sollte zur realistischen Jahresrechnung passen. Ein zu niedriger Abschlag verschiebt Kosten nur auf die Nachzahlung. Ein überhöhter Abschlag bindet Liquidität, die ein kleiner Betrieb für Personal, Waren oder Instandhaltung benötigt.
Vertragsprüfung: Ein Angebot ist erst dann vergleichbar, wenn der effektive Jahrespreis, die Bindungsdauer und das Preisänderungsrisiko gemeinsam dokumentiert sind.
Der neue Anbieter übernimmt häufig die Kommunikation mit dem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber. Die Versorgung wird beim Wechsel nicht einfach unterbrochen, trotzdem sollte der Betrieb das bestätigte Lieferdatum und den Status der Anmeldung aufbewahren.
Für organisatorische Fragen rund um Anbieterwechsel und betriebliche Beschaffung bietet die Connexly-FAQ eine zusätzliche Anlaufstelle. Maßgeblich bleiben jedoch die individuellen Vertragsunterlagen und die Auskunft des zuständigen Netzbetreibers.
Ökostrom dynamische Tarife und Fixpreis im Vergleich
Ein Bäcker mit konstanter Grundlast und geplanter Backhaus-Erweiterung entscheidet anders als ein Logistikunternehmen mit verschiebbaren Kälteanlagen. Fixpreis, Dynamiktarif und Ökostrom bedienen verschiedene Bedürfnisse. Wer sie verwechselt, riskiert ungeplante Kosten oder unklare Nachweise.
Fixpreis für planbare Betriebsabläufe
Ein Fixpreismodell passt zu Betrieben, die ihre Stromkosten stabil kalkulieren müssen und den Verbrauch kaum verschieben können. Dazu gehören viele Handwerksbetriebe, Bäckereien, Praxen und Dienstleister. Ein SLP-Betrieb mit gleichmäßigem Verbrauch erhält damit eine feste Beschaffungslogik und muss kurzfristige Marktbewegungen nicht in die Liquiditätsplanung einbauen.
Sinkende Großhandelspreise erreichen das Unternehmen während der Bindung nicht automatisch. Deshalb gehören Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist in dieselbe Prüfung. Ein langer Vertrag passt nur, wenn die Preisbindung zur betrieblichen Planung passt. Für die Planungssicherheit zählt daher nicht allein der Arbeitspreis, sondern die gesamte Vertragslogik.
Dynamische Tarife für flexible Lasten
Dynamische Tarife orientieren sich an kurzfristigen Marktpreisen. Sie können für produzierende Betriebe oder Unternehmen mit verschiebbaren Verbrauchern interessant sein. Maschinen, Ladeinfrastruktur oder andere flexible Anlagen müssen sich tatsächlich in günstige Zeitfenster verlagern lassen.
Für die Grundlast ist dieses Modell riskanter. Kühlung, Server, Sicherheitsanlagen und dauerhaft benötigte Produktionskomponenten laufen auch bei hohen Marktpreisen weiter. Ein RLM-Betrieb mit auswertbarem Lastgang kann die Dynamik gezielter prüfen, muss Preisbewegungen aber organisatorisch und finanziell tragen können. Für Marktpreisoptimierung reicht ein theoretisch flexibler Verbrauch nicht aus. Der Betrieb braucht auch die technischen und personellen Möglichkeiten zur Steuerung.
Ökostrom braucht klare Nachweise
Ökostrom ersetzt keine Tarifprüfung. Unternehmen sollten klären, welche Zertifikate vorliegen, wie die Herkunft dokumentiert wird und ob der Nachweis zu den eigenen Nachhaltigkeitszielen passt. Ein grünes Label beantwortet weder Fragen zur Laufzeit und Preisgarantie noch zum Beschaffungsrisiko. Für den Nachhaltigkeitsnachweis zählt die überprüfbare Dokumentation.
Die Modelle lassen sich kombinieren. Ein Betrieb kann einen Fixpreis mit zertifiziertem Ökostrom wählen. Ein Unternehmen mit flexiblen Verbrauchern kann einen dynamischen Tarif und einen dokumentierten Grünstromnachweis verbinden. Auch eine Mischstrategie ist möglich: Die Grundlast bleibt planbar, flexible Verbrauchsteile werden separat optimiert. Diese Mischstrategie verteilt das Risiko besser, als den gesamten Strombedarf einem dynamischen Tarif zu unterwerfen.

Wann sich ein Vergleich über eine Plattform wirklich lohnt
Ein Plattformvergleich lohnt sich, wenn die Auswahl und Prüfung mehr Aufwand erzeugt, als ein Betrieb intern sinnvoll leisten kann. Das gilt besonders bei mehreren Lieferanten, unklaren Lastgangdaten, RLM-Messung, mehreren Standorten oder Verträgen mit automatischer Verlängerung.
Für einen kleinen SLP-Betrieb mit überschaubarem Verbrauch und klarer Abrechnung kann ein direkter Vergleich ausreichen. Auch ein Unternehmen, das mit dem örtlichen Grundversorger zufrieden ist und keine Vertragsänderung anstrebt, braucht nicht zwingend eine Vermittlungsplattform. Eine Plattform ist kein Selbstzweck.
Der Nutzen hängt vom Betriebstyp ab
| Betriebstyp | Strommenge pro Jahr | Messverfahren | Plattformnutzen |
|---|---|---|---|
| Kleines Büro oder kleiner Dienstleister | individuell zu prüfen | meist SLP | Eher gering bei klaren Vertragsdaten |
| Gastronomiebetrieb mit Kühlung und Geräten | individuell zu prüfen | meist SLP | Mittel bis hoch bei mehreren Angeboten |
| Filialbetrieb | standortabhängig | SLP oder RLM | Hoch, wenn mehrere Abnahmestellen koordiniert werden |
| Produktionsbetrieb | individuell zu prüfen | häufig RLM bei höherem Verbrauch | Hoch wegen Lastgang und Beschaffungslogik |
| Betrieb mit mehreren Lieferantenangeboten | individuell zu prüfen | SLP oder RLM | Hoch, wenn Konditionen strukturiert verglichen werden |
| Unternehmen mit auslaufendem Vertrag | individuell zu prüfen | SLP oder RLM | Hoch, wenn Fristen und Preisgarantien geprüft werden |
Die Übersicht enthält bewusst keine pauschalen Verbrauchswerte. Der Verbrauch allein entscheidet nicht über den Plattformnutzen. Messverfahren, Standort, Vertragskomplexität und Zahl der Angebote sind wichtiger.
Was eine seriöse Plattform leisten sollte
Eine geeignete Plattform beginnt mit einer strukturierten Bedarfsabfrage. Sie sollte Jahresverbrauch, Abnahmestelle, Messart, Vertragsdaten und Anforderungen an Ökostrom oder Photovoltaik erfassen. Danach müssen Angebote so aufbereitet werden, dass Arbeitspreis, Grundpreis, Garantie, Laufzeit und Kündigung nebeneinander stehen.
Der Vorteil liegt nicht in einem einzelnen Lockpreis. Entscheidend ist, dass ein Betrieb Angebote mit derselben Ausgangsbasis vergleicht. Bei RLM müssen zusätzlich Lastgangdaten und Leistungskomponenten berücksichtigt werden. Bei mehreren Standorten sollte die Plattform jede Abnahmestelle separat prüfen, bevor eine gemeinsame Beschaffung empfohlen wird.
Connexly bietet eine kostenfreie, unverbindliche Vergleichs- und Vermittlungsanfrage für Gewerbestrom an und führt Betriebe mit geprüften Anbietern zusammen. Das Angebot richtet sich unter anderem an Gastronomie, Handel und Dienstleistungen und kann neben Gewerbestrom auch Optionen wie Ökostrom oder Photovoltaik berücksichtigen. Details zum Leistungsumfang stehen auf der Seite Gewerbestrom bei Connexly.
Eine Plattform sollte nicht den niedrigsten Werbewert liefern, sondern den Tarif, dessen Preislogik zum Betrieb passt.
Ein Vermittler sollte außerdem offenlegen, wie Angebote zustande kommen und welche Kosten für das anfragende Unternehmen entstehen. Intransparente Provisionen, hohe Vorauszahlungen und kurze Preisbindungen gehören vor der Entscheidung auf den Tisch. Wenn diese Angaben fehlen, ist der Vergleich nicht vollständig.
Unternehmen können bei Connexly ihren Strombedarf strukturiert erfassen lassen und passende Gewerbestromangebote von geprüften Anbietern vergleichen. Für Gastronomie, Handel und Dienstleistungen berücksichtigt Connexly dabei Messverfahren, Tariflogik und Anforderungen wie Ökostrom oder Photovoltaik. Eine unverbindliche Anfrage an Connexly schafft die Grundlage für den nächsten Tarifvergleich.




